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BFH Urteil v. - I R 34/66 BStBl 1967 III S. 90

Leitsatz

Die "angemessenen durchschnittlichen Selbstkosten" im Sinne des § 10 Abs. 2 Ziff. 1 GemV können höher sein als die "unbedingt notwendigen Selbstkosten" im Sinne des Runderlasses des Bundesministers für Wirtschaft vom zur Bundespflegesatzverordnung (Verordnung PR Nr. 7/54) vom . Sie umfassen insbesondere auch einen Ansatz für die allgemeine ärztliche und wirtschaftliche Leitung der privaten Krankenanstalt durch den Steuerpflichtigen, sofern er diese Aufgaben selbst wahrnimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 90
BFHE 1967 S. 215 Nr. 87
EAAAB-49081

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BFH, Urteil v. 20.09.1966 - I R 34/66

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