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BFH Urteil v. - I 215/64 BStBl 1967 III S. 400

Leitsatz

  1. Beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Einkommen-, sondern der Körperschaftsteuer.

  2. Die Vergütung, die eine beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft von einer ausländischen Filmherstellerin dafür erhält, daß sie dieser einen bei ihr angestellten Filmschauspieler für Dreharbeiten in der Bundesrepublik zur Verfügung stellt, fällt nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Ziff. 4  EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 400
BFHE 1967 S. 378 Nr. 88
QAAAB-49025

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BFH, Urteil v. 30.11.1966 - I 215/64

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