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BAG 14.12.1999 3 AZR 713/98

Betriebliche Altersversorgung; | Steuernachteile durch Nachversicherung

Wenn der Arbeitgeber die bisher zu Unrecht aus der Altersversorgung ausgeschlossenen Teilzeitkräfte (zum Ausschluss unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte vgl. ) bei der zuständigen Zusatzversorgungskasse nachversichert und die Umlagen nachentrichtet, ist deren Verschaffungsanspruch erfüllt. Den Ausgleich steuerlicher Nachteile umfasst der Verschaffungsanspruch nicht. Nach § 10 des hier einschlägigen Versorgungstarifvertrags ist der Arbeitgeber nur bei einer Pauschalversteuerung zur Übernahme der Lohn- und Kirchensteuer verpflichtet. Diese Verpflichtung erlischt, wenn die Pauschalversteuerung rechtlich nicht mehr möglich ist. Führt der Arbeitgeber Umlagen aufgrund eines unverschuldeten Rechtsirrtums (hier: Vertrauen auf tarifvertragliche Vorschrifte...

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