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BFH Urteil v. - III 132/61 U

Leitsatz

Wenn ein Bauwerk beim Einheitswert der Betriebsgrundstücke dort als Betriebsvorrichtung ausgeschieden wird, so ist als Folgeänderung beim Einheitswert des Betriebsvermögens nicht nur der niedrigere Einheitswert des neuen Grundlagenbescheides, sondern gleichzeitig der ausgegliederte Gegenstand des Betriebsvermögens beim sonstigen Anlagevermögen besonders anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAB-48703

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 08.04.1965 - III 132/61 U

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