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BFH Urteil v. - I 400/62 U

Leitsatz

  1. Wenn sich gesetzliche Erben über ein bislang verpachtetes Betriebsvermögen vierzehn Jahre nach dem Erbfall durch freie Vereinbarung dahin auseinandersetzen, daß der eine Erbe, der den Betrieb zuvor gepachtet hatte, im wesentlichen alle Nachlaßgegenstände gegen Zahlung eines angemessenen, durch Schiedsgutachten festzusetzenden Betrags erhält, so ist dessen Erwerb in der Regel entgeltlich. Der Erwerbspreis ist zu passivieren; die das eigene Auseinandersetzungsguthaben übersteigenden Anteile sind den in Höhe des eigenen Anteils fortgeführten Buchwerten zuzuaktivieren. Bei den weichenden Erben realisieren sich im Verkaufspreis die stillen Reserven des Betriebsvermögens.

  2. Sind Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Erwerbs nur dem Grunde nach bestimmt und ergeben sich durch ein Schiedsgutachten zwölf Jahre nach dem Erwerb höhere Anschaffungskosten, als zunächst der Aktivierung zugrunde gelegt wurden, so sind die noch vorhandenen Wirtschaftsgüter nachzuaktivieren.

Fundstelle(n):
QAAAB-48494

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BFH, Urteil v. 17.02.1965 - I 400/62 U

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