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BFH Urteil v. - VI 236/64 U

Leitsatz

  1. Der Mangel unzureichenden rechtlichen Gehörs im Steuerfestsetzungs- und Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt wird durch das vom Finanzgericht einwandfrei durchgeführte Berufungsverfahren geheilt.

  2. Wird in einem Mietshaus an Stelle einer Warmluftheizung eine Warmwasserheizung eingerichtet, so sind die Kosten Herstellungsaufwand, auch wenn die Warmluftheizung wirtschaftlich und technisch verbraucht war.

Fundstelle(n):
LAAAB-48487

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 29.06.1965 - VI 236/64 U

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