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BFH Urteil v. - IV 188/62 U

Leitsatz

Ist zweifelhaft, ob eine Personenvereinigung als Mitunternehmerschaft (§ 215 Abs. 2 Ziff. 1  AO, § 14 EStG) oder als körperschaftsteuerpflichtiger nichtrechtsfähiger Verein (§ 1 Abs. 1 Ziff. 5, § 3 KStG) anzusehen ist und wurde sie zum Vorteil der Gesellschafter seit vielen Jahren als Mitunternehmerschaft behandelt, so kann ein Gesellschafter gegen die Versteuerung des bei der Veräußerung seines Gesellschaftsanteils erzielten Gewinns nicht einwenden, es liege keine Mitunternehmerschaft, sondern eine private Beteiligung an einer Körperschaft vor.

Fundstelle(n):
QAAAB-48455

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BFH, Urteil v. 15.06.1965 - IV 188/62 U

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