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Gerichtsverfassung; | Abweisung von Nichtigkeitsklagen wegen vorschriftswidriger Besetzung eines BGH-Zivilsenats
Der X. Zivilsenat des BGH hatte in neun Fällen über Nichtigkeitsklagen gegen Urteile und Beschlüsse des I. Zivilsenats zu entscheiden, wonach dieser bei seinen Entscheidungen nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, weil die senatsinternen Mitwirkungsgrundsätze für die Geschäftsjahre 1989 bis 1993 nicht den Anforderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprochen hätten. Die Grundsätze der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate v. (NJW 1994, 1735), wonach für die Vergangenheit geringere Anforderungen an die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Zivilsenats zu stellen seien, seien angeblich verfassungswidrig, jedenfalls aber mangels Bindungswirkung nicht anzuwenden. Der X. Zivilsenat hat in allen Fällen einen Wiederaufnahmegrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verneint und die Klage abgewiesen. Nach der Rechtsprechung ...