Ein Steuerpflichtiger, der die von ihm gepachtete Apotheke erbt, kann die Abschreibung auf das infolge der Einführung der
Niederlassungsfreiheit für Apotheker entwertete Apothekenbetriebsrecht, die dem Verpächter nach den Grundsätzen des vom (Slg. Bd. 72 S. 422) versagt war, auf Grund des Urteils des Großen Senats
des Bundesfinanzhofs Gr.S. 1/63 S vom (Slg. Bd. 78 S. 315) nachholen. Er muß die Abschreibung in der Regel
in der Bilanz vornehmen, die im Zeitpunkt der Klarstellung der Rechtslage durch dieses Urteil der am weitesten zurückliegenden,
noch nicht rechtskräftigen Veranlagung zugrunde liegt.
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