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BFH Urteil v. - IV 269/62 U

Leitsatz

  1. Übernimmt der Verpächter eines Apothekenbetriebsrechts die Apotheke wieder in Selbstbewirtschaftung, so kann er das Betriebsrecht in den Fällen, in denen der Betrieb als ruhend im Sinne der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs über den ruhenden Gewerbebetrieb angesehen wurde, nach den Grundsätzen des Urteils des Großen Senats des Bundesfinanzhofs Gr.S. 1/63 S vom (Slg. Bd. 78 S. 315) trotz infolge Einführung der Niederlassungsfreiheit eingetretener Wertminderung mit dem Betrag in seine Anfangsbilanz einsetzen, mit dem es in seiner letzten Bilanz vor der Verpachtung zu Buche stand.

  2. Die ihm nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs VI 3/60 S vom (Slg. Bd. 72 S. 422) während des Ruhens des Betriebs nicht zustehende Abschreibung des Betriebsrechts auf den niedrigeren Teilwert kann er nachholen.

  3. Entsprechendes gilt für den Pächter eines Apothekenbetriebsrechts, auf den die Apotheke im Wege vorweggenommener Erbschaftsregelung übergegangen ist, nach § 7 Abs. 1 EStDV.

Fundstelle(n):
VAAAB-48248

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BFH, Urteil v. 27.08.1964 - IV 269/62 U

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