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BFH Urteil v. - VI 250/62 U BStBl 1963 III S. 426

Leitsatz

Erfährt das Finanzamt, daß ein Steuerpflichtiger in zwei bereits veranlagten Jahren Einkünfte gehabt hat, und berichtigt es nur die Veranlagung des einen Jahres, weil es die Einkünfte irrtümlich nur diesem einen Jahr zurechnet, so kann es, nachdem durch eine rechtskräftige Rechtsmittelentscheidung die Berichtigung auf die in diesem Jahr zugeflossenen Einkünfte beschränkt worden ist, noch nachträglich die in dem anderen Jahr zugeflossenen Einkünfte durch eine Berichtigungsveranlagung erfassen.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 426
BFHE 1964 S. 292 Nr. 77
RAAAB-47996

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BFH, Urteil v. 12.07.1963 - VI 250/62 U

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