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BFH Urteil v. - V 31/61 U BStBl 1961 III S. 526

Leitsatz

Eine Grundstücksvermietung ist anzunehmen, wenn ein Hausbesitzer Zimmer gegen Entgelt an Prostituierte überläßt, jedoch weder ein Bordell oder bordellartiger Betrieb im Sinne des § 180 Abs. 2 StGB noch eine vom Hausbesitzer geschaffene und unterhaltene Organisation zur Förderung der gewerbsmäßigen Unzucht der Bewohnerinnen feststellbar ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 526
BFHE 1962 S. 717 Nr. 73
ZAAAB-47937

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.08.1961 - V 31/61 U

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