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BFH Urteil v. - I 192/61 U BStBl 1962 III S. 195

Leitsatz

  1. Zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.

  2. Sind Ausbesserungsarbeiten an den Fundamenten eines Betriebsgebäudes Vorbedingung für einen anschließend erstellten Erweiterungsbau, so handelt es sich um eine einheitliche Baumaßnahme mit der Folge, daß nicht nur die (weitaus überwiegenden) Kosten für den Erweiterungsbau, sondern auch die Kosten für die Fundamentierung zu aktivieren sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 195
BFHE 1962 S. 523 Nr. 74
OAAAB-47825

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BFH, Urteil v. 09.03.1962 - I 192/61 U

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