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BFH Urteil v. - VI 255/60 U BStBl 1962 III S. 214

Leitsatz

  1. Gewährt eine AG ihren Arbeitnehmern eigene Aktien (sogenannte Belegschaftsaktien) zu einem unter dem Marktpreis liegenden Kurs (sogenannter Vorzugskurs), so kann darin Arbeitslohn liegen.

  2. Dasselbe gilt, wenn den Arbeitnehmern durch einen Beschluß der Hauptversammlung ein Bezugsrecht auf junge Aktien eingeräumt wird und die Aktien unter Zwischenschaltung einer Bank an die zeichnenden Arbeitnehmer verteilt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 214
BFHE 1962 S. 577 Nr. 74
LAAAB-47813

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BFH, Urteil v. 02.03.1962 - VI 255/60 U

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