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BFH Urteil v. - IV 184/58 U BStBl 1960 III S. 172

Leitsatz

Erwirbt ein Steuerpflichtiger durch testamentarische Erbfolge Betriebsvermögen, so liegt in der Regel ein unentgeltlicher und nicht ein ganz oder teilweise entgeltlicher Erwerb vor. Etwa auf dem ererbten Vermögen lastende Pflichtteilsverbindlichkeiten sind in diesem Falle beim Erben keine Anschaffungskosten (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs I 115/59 U vom , Slg. Bd. 70 S. 2).

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 172
BFHE 1960 S. 459 Nr. 70
MAAAB-47428

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BFH, Urteil v. 12.02.1960 - IV 184/58 U

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