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BFH Urteil v. - VI 149/59 U BStBl 1960 III S. 344

Leitsatz

Ruhegehaltsnachzahlungen, die ein aus rassischen Gründen im Jahre 1933 entlassener Beamter vor dem erhalten hat, sind nicht nach § 3 Ziff. 7  EStG 1950 steuerfrei. Die ab eingetretene Erweiterung der Steuerfreiheit bei Wiedergutmachungsleistungen hat nicht zur Folge, daß die Empfänger derartiger Nachzahlungen Erlaß oder Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) beanspruchen können, die sie nach dem vor dem geltenden Recht geschuldet haben bzw. schulden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 344
BFHE 1961 S. 254 Nr. 71
VAAAB-47331

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BFH, Urteil v. 13.06.1960 - VI 149/59 U

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