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BFH Urteil v. - IV 201/56 S BStBl 1960 III S. 68

Leitsatz

Die Einmalprämie eines buchführenden Betriebsinhabers für einen Versicherungsvertrag zugunsten der Betriebsangehörigen ist in der Regel auch dann eine Betriebsausgabe, wenn die Einmalprämie mittels eines verzinslichen und in Raten zu tilgenden, von der Versicherungsgesellschaft gewährten Darlehens unter Verpfändung der Versicherungsleistung bezahlt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 68
BFHE 1960 S. 185 Nr. 70
YAAAB-47262

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BFH, Urteil v. 17.12.1959 - IV 201/56 S

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