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BFH Urteil v. - VI 172/59 U BStBl 1960 III S. 65

Leitsatz

  1. Zum Begriff "wiederkehrende Zuschüsse" im Sinne des § 22 Ziff. 1 c EStG 1953.

  2. Wiederkehrende Zuschüsse bleiben beim Empfänger nicht einkommensteuerfrei, wenn der Geber zwar unbeschränkt einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig ist, aber die Zuschüsse als Betriebsausgaben einkommenmindernd absetzen kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 65
BFHE 1960 S. 174 Nr. 70
OAAAB-47180

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BFH, Urteil v. 27.11.1959 - VI 172/59 U

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