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BFH Urteil v. - I 289/60 U BStBl 1961 III S. 351

Leitsatz

Die Anerkennung eines Gesellschaftsverhältnisses zwischen Eheleuten setzt auch für den Veranlagungszeitraum 1957 eine klare und eindeutige Vereinbarung und den Vollzug des Verhältnisses entsprechend der Vereinbarung voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Ehegatten die endgültige Regelung der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen einer nach Ablauf des Veranlagungszeitraums noch zu treffenden Vereinbarung vorbehalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 351
BFHE 1962 S. 228 Nr. 73
DAAAB-47175

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BFH, Urteil v. 07.03.1961 - I 289/60 U

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