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BFH Urteil v. - IV 126/60 U BStBl 1961 III S. 288

Leitsatz

Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom , BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 288
BFHE 1962 S. 53 Nr. 73
FAAAB-47170

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BFH, Urteil v. 02.03.1961 - IV 126/60 U

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