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BFH Urteil v. - IV 197/58 U BStBl 1960 III S. 88

Leitsatz

Der Senat tritt der Entscheidung des VI. Senats VI 320/57 U vom (Slg. Bd. 69 S. 215) bei, wonach die Einnahmen eines Knappschaftsarztes, der eine eigene Praxis neben seiner Knappschaftstätigkeit unterhält, Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit sind. Der Knappschaftsarzt hat damit Anspruch auf das Betriebsausgabenpauschale nach §§ 1, 2 der Verordnung vom .

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 88
BFHE 1960 S. 236 Nr. 70
CAAAB-47145

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BFH, Urteil v. 19.11.1959 - IV 197/58 U

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