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BFH Urteil v. - III 332/57 U BStBl 1958 III S. 477

Leitsatz

Der einem weichenden Erben nach § 30 RErbhG vom (Reichsgesetzblatt I S. 685) gegen den Anerben zustehende Ausstattungsanspruch gehört ebenso wie der einer Tochter nach § 1620 BGB gegen den Vater zustehende Aussteueranspruch zum sonstigen Vermögen im Sinne des § 67 BewG und unterliegt deshalb nach § 21 LAG bei dem Berechtigten der Vermögensabgabe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 477
BFHE 1959 S. 533 Nr. 67
AAAAB-46995

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BFH, Urteil v. 10.10.1958 - III 332/57 U

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