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BFH Urteil v. - I 324/56 U BStBl 1958 III S. 432

Leitsatz

Muß im Rahmen eines Organverhältnisses mit Ergebnisabführungsvertrag die Obergesellschaft Gesellschaftsteuer für die Übernahme von Verlusten der Untergesellschaft entrichten, so stellt die Gesellschaftsteuer eine Betriebsausgabe dar, die den Gewinn mindert.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 432
BFHE 1959 S. 417 Nr. 67
BAAAB-46921

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.09.1958 - I 324/56 U

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