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BFH Urteil v. - III 298/56 U BStBl 1957 III S. 427

Leitsatz

  1. Vor der Wiedergutmachungsbehörde abgeschlossene Rückerstattungsvergleiche entsprechen gemäß Art. 65 amerik. REG Prozeßvergleichen und sind daher einer rechtskraftähnlichen Wirkung fähig.

  2. Wird ein Grundstück dem Berechtigten durch Rückerstattungsvergleich zurückerstattet, so ist mit dem Wirksamwerden des Vergleichs das Grundbuch infolge Rückwirkung des Vergleichs auf den Entziehungszeitpunkt (Art. 15 Abs. 3 amerik. REG) unrichtig geworden, so daß eine bloße Grundbuchberichtigung, aber keine Auflassung von dem Verpflichteten an den Berechtigten in Betracht kommt.

  3. § 18 Abs. 1 Ziff. 11  ErbStG ist auch im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht anwendbar.

  4. Die Frage, ob der Unterhalt auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht geleistet wurde, ist für das Gebiet der Erbschaftsteuer auch dann nach den Vorschriften des BGB zu beurteilen, wenn für die Unterhaltsleistung nach dem deutschen internationalen Privatrecht die Vorschriften ausländischen Rechts maßgebend sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 427
BFHE 1958 S. 508 Nr. 65
IAAAB-46910

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BFH, Urteil v. 27.09.1957 - III 298/56 U

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