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BFH Urteil v. - VI 196/57 U BStBl 1958 III S. 433

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der wegen des freiwilligen Besuchs eines Fortbildungskursus mehr als 12 Stunden von zu Hause abwesend ist, kann den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand von 1,50 DM je Tag nicht in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß die Abwesenheit durch das Arbeitsverhältnis selbst zwangsläufig bedingt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 433
BFHE 1959 S. 419 Nr. 67
UAAAB-46890

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BFH, Urteil v. 22.08.1958 - VI 196/57 U

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