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Umsatzsteuer; | Unterkunftsgestellung an Arbeitnehmer (§§ 1, 15 UStG)
Nach dem erbringt ein ArbG keinen steuerbaren Umsatz, wenn er seinen AN für Arbeiten an weit von deren Heimatorten entfernten Tätigkeitsstätten unberechnet Übernachtungen in gemieteten Zimmern gestellt. Weiter hat der BFH entschieden, daß der Leistungsempfänger und Rechnungsempfänger zum Abzug der ,,gesondert ausgewiesenen Steuer'' selbst dann berechtigt ist, wenn sie fehlerhaft zu hoch oder zu niedrig ausgewiesen wird.