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BFH Urteil v. - III 324/57 U BStBl 1959 III S. 74

Leitsatz

Wenn ein Vater seinem Sohn einzelne Wirtschaftsgüter zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit leihweise überläßt, liegt beim Vater kein gewerblicher Betrieb vor. Dies gilt selbst dann, wenn der gewerbliche Betrieb des Sohnes im wesentlichen nur aus den überlassenen Wirtschaftsgütern besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 74
BFHE 1959 S. 187 Nr. 68
GAAAB-46471

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BFH, Urteil v. 05.09.1958 - III 324/57 U

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