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BFH Urteil v. - II 294/55 U BStBl 1956 III S. 285

Leitsatz

  1. Ein steuerbegünstigter Rettungserwerb im Sinn des § 9 Abs. 1 GrEStG liegt nicht vor, wenn die Grundpfandgläubigerin eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Erwerber des Grundstücks aber ein Gesellschafter ist.

  2. Ist Gläubigerin des Grundpfandrechts eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, so wird ein Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft erst dann Grundpfandgläubiger im Sinn des § 9 Abs. 1 GrEStG, wenn ihm das Pfandrecht rechtswirksam abgetreten worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 285
BFHE 1957 S. 229 Nr. 63
FAAAB-46201

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BFH, Urteil v. 25.07.1956 - II 294/55 U

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