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BFH Urteil v. - I 193/55 U BStBl 1956 III S. 17

Leitsatz

  1. Zur Frage rückwirkender Gehaltsvereinbarungen zwischen Eltern und im Betrieb mitarbeitenden Kindern.

  2. Ist eine Lohnschuld an die Kinder in der Bilanz nicht ausgewiesen, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß am Bilanzstichtag keine Lohnschuld bestand.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 17
BFHE 1956 S. 43 Nr. 62
UAAAB-46034

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BFH, Urteil v. 06.12.1955 - I 193/55 U

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