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BFH Urteil v. - III 109/54 U BStBl 1956 III S. 49

Leitsatz

Der Umstand, daß der Zinssatz einer Hypothekenforderung nicht unerheblich unter dem üblichen Zinssatz liegt, kann eine niedrigere Bewertung der Forderung als mit ihrem Nennwert jedenfalls dann rechtfertigen, wenn durch Kündigungsbeschränkungen die Realisierbarkeit der Forderung für längere Zeit eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 49
BFHE 1956 S. 130 Nr. 62
RAAAB-46009

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BFH, Urteil v. 02.12.1955 - III 109/54 U

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