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BFH 08.06.1994 X R 51/91

Einkommensteuer; | Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG im Zusammenhang mit Erbbaurecht, Schenkung und Anschaffungsnebenkosten

Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erbbauzinsen oder einmalige für den Erwerb des Erbbaurechts anfallende Aufwendungen sind nicht nach § 10e Abs. 1 EStG begünstigt. (2) Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung gelten auch im Rahmen des § 10e EStG. Verpflichtet sich der Schenker im Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber, die Anschaffungskosten für das zur Eigennutzung des Beschenkten (Käufers) vorgesehene Einfamilienhaus zu bezahlen, ist dieser nicht berechtigt, für die vom Schenker übernommenen Aufwendungen einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen. (3) Dem Beschenkten steht für die von ihm selbst getragenen Anschaffungsnebenkosten kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zu. (4) Laufend zu zahlende Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten des Grun...

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