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FG München Urteil v. - 4 K 162/03 EFG 2005 S. 1146

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, AO § 360

Widerstreitende Steuerfestsetzung bei der ErbSt

Erbschaftsteuer

Leitsatz

Ist streitig, wem Nachlasskonten zugerechnet werden und wurde die Vermächtnisnehmerin zum Einspruchsverfahren des belasteten Erben hinzugezogen, so können ihr nach § 174 Abs. 4 und 5 AO die Konten als Erwerb zugerechnet werden (nach entsprechendem Abzug als Nachlassverbindlichkeiten beim belasteten Erben).

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1146
EFG 2005 S. 1146 Nr. 14
QAAAB-44771

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FG München, Urteil v. 16.02.2005 - 4 K 162/03

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