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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 218/02 EFG 2005 S. 966

Gesetze: ErbStG § 14, ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1

Berechnung der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer bei Belastung des Vorerwerbs mit einem nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abzugsfähigen Nießbrauch

Leitsatz

Ist der Vorerwerb mit einem nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abzugsfähigen Nießbrauch belastet, so ist bei der Berechnung der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer der Vorerwerb jedenfalls dann mit dem Nettowert in die Berechnung einzubeziehen, wenn zwischen Vorerwerb und Nacherwerb kein Steuerklassenwechsel eingetreten ist, durch den Nacherwerb auch bei Ansatz der Bruttowerte kein Steuersatzsprung ausgelöst würde und sich der persönliche Freibetrag bei der Besteuerung des Vorerwerbes nicht in voller Höhe ausgewirkt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 966
EFG 2005 S. 966 Nr. 12
XAAAB-44708

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 20.12.2004 - 3 K 218/02

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