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OLG Düsseldorf 19.04.1994 2 Ss 29/94 6/94 III

Straßenverkehrsrecht; | Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,32 O/oo nach Konsum von mehreren Litern Bier drängt sich einem Autofahrer die Notwendigkeit einer Fahrtauglichkeitsüberprüfung vor Fahrtantritt und deren endgültige Verneinung auf. Bei einem so hohen Blutalkoholgehalt kann der Tatrichter davon ausgehen, daß der Angeklagte die subjektive Alkoholwirkung deutlich verspürt. Wenn der hohe BAK-Wert ausschließlich durch der Fahrt unmittelbar vorausgegangenen Alkoholgenuß aufgebaut worden ist, kann sich ein über einschlägige Alkoholerfahrung verfügender Angeklagter dem Gedanken, er sei fahruntüchtig, nicht entziehen. Eine anschließende Trunkenheitsfahrt ist zumindest bedingt vorsätzlich. Ab einem BAK-Wert von 2,0 O/oo nimmt die Notwendigkeit ergänzender Feststellungen bezüglich des Vorliegens von Vors...

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