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FG Münster Urteil v. - 11 K 3588/04 Kg EFG 2005 S. 626

Gesetze: AuslG § 69 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 2 Satz 1

Kindergeld

Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer

Kindergeld

Leitsatz

1. Ein Ausländer hat dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

2. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn der Aufenthalt des Ausländers bis zur Entscheidung über die beantragte Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG gestattet ist.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 626
DAAAB-44489

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FG Münster, Urteil v. 14.01.2005 - 11 K 3588/04 Kg

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