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NWB Nr. 11 vom Seite 830

Registrierung von Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer

Seit dem kann die Errichtung von Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Vorsorgevollmachten können über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer (Kronenstr. 42, 10117 Berlin) gemeldet werden. Das Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind; so ist etwa die Online-Meldung günstiger als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 €.

Bereits seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht schon heute ein umfassender Datenbestand von ca. gemeldeten 230 000...

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