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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 123/97

Gesetze: AO 1977 § 127, AO 1977 § 125 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 190, FGO § 40 Abs. 1

Nichtigkeit eines vom unzuständigen FA erlassenen Gewerbesteuermessbescheids

Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Klage

Gewerbesteuermessbetrag 1997

Leitsatz

1. Ein Gewerbesteuermessbescheid ist nicht allein wegen örtlicher Unzuständigkeit des FA aufzuheben, denn diese bewirkt nicht zwangsläufig die Zuteilung an eine nicht hebeberechtigte Gemeinde. Der verwaltungsinternen Mitteilung des Gewerbesteuermessbetrags an die vom FA für hebeberechtigt gehaltene Gemeinde kommt keine Bindungswirkung zu, sie steht vielmehr unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung im Zuteilungsverfahren nach § 190 AO 1977.

2. Soll das FA ein Schreiben nur dann als Klage ansehen, wenn es weiter an seiner Rechtsauffassung festhält, hängt die Klageerhebung von einer Bedingung ab, so dass die Klage unzulässig ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-44155

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 06.12.2000 - 2 K 123/97

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