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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 4673/02 F EFG 2005 S. 600

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1EStG § 16 Abs. 2 Satz 3GewO § 34c Abs. 1 Nr. 2a

Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog. „Drei-Objekt-Grenze”

Leitsatz

  1. Eine Projekt-GbR, die in der Art eines Bauträgers ein Grundstück zum Zwecke der Bebauung in unbedingter Veräußerungsabsicht anschafft, um darauf ein Gebäude nach den Wünschen der Käuferin (Einkaufspassage) zu errichten, unterliegt ungeachtet der Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze mit den aus der Veräußerung des bebauten Grundstücks erzielten Einkünften der Gewerbesteuer.

  2. Der zu besteuernde Gewerbeertrag ist nicht deshalb zu kürzen, weil die Veräußerung zwischen teilweise personenidentischen Gesellschaften erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1008 Nr. 17
EFG 2005 S. 600
EFG 2005 S. 600 Nr. 8
FAAAB-43917

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.11.2004 - 3 K 4673/02 F

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