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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 3013/02 EFG 2005 S. 894

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 3

Bindungswirkung einer Bescheinigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 InvZulG 1999

Investitionszulage 1999

Leitsatz

§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 ist dahingehend teleologisch einschränkend auszulegen, dass der Belegenheitsnachweis nur durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde geführt werden kann, die sich auf den beplanten (§§ 3033 BauGB) oder unbeplanten (§ 34 BauGB) Innenbereich bezieht.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 894
EFG 2005 S. 894 Nr. 11
HAAAB-43912

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 08.12.2004 - 5 K 3013/02

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