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FG Nürnberg Urteil v. - IV 184/98

Streitig ist, ob Prozeßkosten wegen Auskunft und Erfüllung eines vom Kläger vergeblich geltend gemachten weiterreichenden Vermächtnisanspruchs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz – ErbStG – als Nachlaßverbindlichkeiten erwerbsmindernd abgezogen werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAB-43845

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Nürnberg, Urteil v. 18.03.1999 - IV 184/98

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