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FG Münster Urteil v. - 1 K 3214/01 E EFG 2005 S. 775

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1EStG § 8 Abs 3 S 2

Private PKW-Nutzung:

Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1 v.H.-Methode

Leitsatz

1) Der in der KfZ-Gestellung auch für private Zwecke liegende Vorteil ist Arbeitslohn i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Dies gilt nur ausnahmsweise dann nicht, wenn sich die PKW-Gestellung als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist, d.h., wenn der Vorteil im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt wird.

2) Arbeitnehmer, die arbeitstäglich mehrere oder stets wechselnde Orte aufsuchen, jedoch mit einer gewissen Regelmäßigkeit auch den Betriebssitz anfahren, führen an diesen Tagen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG durch.

3) Die 1 v.H.-Methode des § 8 Abs. 3 S. 2 EStG ist eine gesetzlich typisierte Art der Wertermittlung, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls unberücksichtigt bleiben, solange der Steuerpflichtige durch die Führung eines Fahrtenbuches die Möglichkeit hat, etwaigen Nachteilen der pauschalen Einnahmeermittung zu entgehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 320 Nr. 6
EFG 2005 S. 775
EFG 2005 S. 775 Nr. 10
KAAAB-43629

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FG Münster, Urteil v. 28.04.2004 - 1 K 3214/01 E

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