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FG Köln 13.10.2004 2 V 4874/04, IWB 4/2005 S. 923

Abgabenordnung | Spontanauskunft an ausländische Steuerbehörde

(1) Eine Spontanauskunft an eine ausländische Steuerbehörde „auf Vorrat” ist – jedenfalls nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzes – rechtswidrig, weil nicht erforderlich, wenn das FA bereits von der inländischen Steuerpflicht überzeugt ist. (2) Bei behaupteter drohender Verletzung des Steuergeheimnisses müssen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nur geringere Anforderungen gestellt werden (, EFG 2005, S. 78). • Hinweis: Im Vorfeld des Verfahrens zur einstweiligen Anordnung hatte das FA die Auffassung vertreten, dass der Ast. eine erzielte Vermögensmehrung aus dem An- und Verkauf von Anteilen an einer US-amerikanischen LP als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit (verdeckte Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältniss...

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