Keine Kürzung des Vorwegabzugs eines
Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH bei Erbringung der
Vorsorgeaufwendungen ausschließlich durch Minderung des Gewinnanspruchs
Einkommensteuer 1999 und 2000
Leitsatz
Bei je zur Hälfte an einer GmbH
als Gesellschafter beteiligten und als Geschäftsführer der GmbH
bestellten, zusammenveranlagten Ehegatten, die Vorsorgeaufwendungen
ausschließlich durch Minderung ihrer Gewinnansprüche erbringen, ist
der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht zu kürzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 696 EFG 2005 S. 696 Nr. 9 VAAAB-43433
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