1. Mit der vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluß vom 17.Mai 1995 zugelassenen Revision beantragte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sinngemäß, das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 18.Mai 1994 aufzuheben und unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1981 vom 1.Juni 1988 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.Mai 1989 die Einkommensteuer auf ... DM herabzusetzen. Hinsichtlich der begehrten Änderung des Steuerbescheides entsprach dieser Antrag dem vom Kläger bereits beim FG gestellten Klageantrag. Durch Bescheid vom 4.April 1996 hat der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Einkommensteuer antragsgemäß auf ... DM herabgesetzt. Beide Verfahrensbeteiligte haben daraufhin erklärt, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 846 BFH/NV 1996 S. 846 Nr. 11 YAAAB-42995
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