OFD Erfurt - S 2745 A - 11 - L 233

Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug gemäß § 8 Abs. 4 KStG;

Bezug: BStBl 2004 II S. 614 BStBl 2004 II S. 616

Der BFH hat sich in zwei Urteilen vom (I R 81/02 und I R 61/01) zur Frage des Verlusts der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG geäußert:

Im Verfahren – I R 81/02 – hatte der BFH entschieden, dass die Übernahme der Anteile an einer GmbH im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung zum Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG führt, weil sich die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse an der GmbH geändert haben.

Im Verfahren – I R 61/01 – hat der BFH entgegen Tz. 28 Satz 1 des (BStBl 1999 I S. 455) für die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, den Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft verneint. In den Entscheidungsgründen führt der BFH aus, dass mittelbare Anteilsübertragungen weder dem Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG unterfielen noch mit diesem wirtschaftlich vergleichbar wären.

In beiden Urteilen lehnt der BFH die Annahme einer Öffnungs- oder Konzernklausel ab.

Die Urteile wurden im BStBl II veröffentlicht. Tz. 28 Satz 1 des ist damit überholt.

OFD Erfurt v. - S 2745 A - 11 - L 233

Fundstelle(n):
YAAAB-42794