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Einkommensteuer; | Nutzungsvergütung für Überspannung eines Grundstücks mit Hochspannungsfreileitung (§§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG)
Eine einmalige Nutzungsentschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit Hochspannungsfreileitungen für eine Dauer von 30 Jahren gezahlt wird, ist nach dem steuerbar, wenn der Grundstückseigentümer durch die mit einer Grunddienstbarkeit gesicherten vertraglichen Vereinbarungen nicht endgültig und nicht in vollem Umfang das wirtschaftliche Eigentum an seinem privaten Grundbesitz verliert. Handelt es sich um ein landwirtschaftliches Grundstück, das weiterhin ohne Einschränkungen landwirtschaftlich genutzt werden kann, gehört die Entschädigung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, unabhängig davon, daß die Gebrauchsüberlassung nicht freiwillig erfolgt ist. Die Tarifbegünstigung gem. §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG kommt insoweit nicht...