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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1423/02 GE EFG 2005 S. 806

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 8, GrEStG § 13 Nr. 6

Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG bei sukzessivem Anteilserwerb

Leitsatz

  1. Der sukzessive Erwerb von schlussendlich 95% der Anteile an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft durch Kauf und Teilnahme an binnen 5 Jahren nachfolgenden Kapitalerhöhungen unterliegt unabhängig von den zugrunde liegenden Motiven der Grunderwerbsteuer.

  2. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sind zunächst alle Gegenleistungen für die einzelnen Erwerbstatbestände zu ermitteln und die Gesamtleistung dann nach der Boruttau'schen Formel aufzuteilen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 806
EFG 2005 S. 806 Nr. 10
QAAAB-42710

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2004 - 7 K 1423/02 GE

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