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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4169/00 U

Gesetze: AO § 42 Abs. 1 Satz 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 15a Abs. 1, 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. b

Kein Gestaltungsmissbrauch bei umsatzsteuerpflichtiger Rückvermietung von Bankgebäude durch Vorschaltgesellschaft

Leitsatz

Der Erwerb eines Bankgebäudes durch eine Vorschaltgesellschaft mit anschließender steuerpflichtiger Rückvermietung an das als Gesellschafter fungierende Kreditinstitut stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar, da auch bei einer – ggf. als angemessene Gestaltung anzusehenden – unentgeltlichen Nutzungsüberlassung steuerpflichtiger Eigenverbrauch vorläge ( RS.C-269/00- Seeling), der zum Vorsteuerabzug bzgl. der Erwerbskosten berechtigen würde.

Fundstelle(n):
KAAAB-42696

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.11.2003 - 1 K 4169/00 U

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