Verpflichtung zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten beim Vermieter
Leitsatz
Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft, dass der Vermieter von Luftfahrzeugen für künftig entsprechend den luftfahrttechnisch und luftfahrtrechtlich anfallenden Wartungsarbeiten keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 28 Nr. 27 EFG 2005 S. 544 EFG 2005 S. 544 Nr. 7 KÖSDI 2005 S. 14621 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2005 S. 811 VAAAB-42688
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Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 17.12.2004 - 8 B 8279/02
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