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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 8 B 8279/02 EFG 2005 S. 544

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1FGO § 69 Abs. 2 Satz 2FGO § 69 Abs. 3 Satz 1HGB § 246 Abs. 1 Satz 1HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB § 264 Abs. 2

Verpflichtung zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten beim Vermieter

Leitsatz

Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft, dass der Vermieter von Luftfahrzeugen für künftig entsprechend den luftfahrttechnisch und luftfahrtrechtlich anfallenden Wartungsarbeiten keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden kann.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 28 Nr. 27
EFG 2005 S. 544
EFG 2005 S. 544 Nr. 7
KÖSDI 2005 S. 14621 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2005 S. 811
VAAAB-42688

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 17.12.2004 - 8 B 8279/02

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