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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1192/04 EFG 2005 S. 556

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 15 Abs. 1

Kapitalnutzungsvorteil eines Bauauftragnehmers gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage

Leitsatz

Ein Kapitalnutzungsvorteil, den der Auftragnehmer eines Bauerrichtungsvertrages (hier: einheitliches Rechtsgeschäft mit dem Grundstückskaufvertrag) durch die vorzeitige, vertragsgemäße Entgeltszahlung des Auftraggebers erzielt, ist in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Für die Bewertung des Kapitalnutzungsvorteils gilt grundsätzlich § 15 Abs. 1 BewG, wonach der Zinsvorteil mit 5,5 % anzusetzen ist, wenn kein anderer Wert feststeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 558 Nr. 9
EFG 2005 S. 556
EFG 2005 S. 556 Nr. 7
LAAAB-42687

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.12.2004 - 1 K 1192/04

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